Für eine aktive Stadtentwicklung (beispielsweise die perspektivische Ausweisung neuer Wohnbau- und Gewerbegebiete) benötigt eine Stadt immer geeignete Flächen. Idealerweise befinden sich solche Flächen direkt in ihrem Eigentum, sodass die beplanten Flächen dann auch ihrem Zweck entsprechend genutzt/veräußert werden können und das Vorhaben nicht an privaten Eigentümern scheitert. In der Realität ist es oft der Fall, dass Grundstücke in einem ausgewiesenen Baugebiet brach liegen, weil keine Verkaufsbereitschaft besteht.
Seit Erschließung des Baugebiets Fichtig-Süd besaß die Stadt Rehau keine größeren Flächen mehr in ihrem Eigentum, die entweder für die Ausweisung neuer Gebiete geeignet sind oder aber mit privaten Eigentümern eingetauscht werden könnten. Derzeit gibt es zwar noch keine konkreten Planungen zu einer neuen Ausweisung von Bau- oder Gewerbegebieten, für die zukünftige Handlungsfähigkeit einer Stadt in solchen Planungsfragen sind geeignete Flächen aber essenziell.
Nun hat sich vor Kurzem die einmalige Chance ergeben, dass die Stadt Rehau im Zuge einer Versteigerung eine größere Fläche im Umfang von 21 Hektar erwerben konnte. Der Stadtrat hatte die Verwaltung in diesem Fall ermächtigt, die Mittel der Rücklage zu nutzen, um sich am Verfahren zu beteiligen. Die Stadt Rehau erhielt den Zuschlag: Inklusive Erwerbsnebenkosten fallen für diesen außergewöhnlichen Erwerb Ausgaben von rund 900.000 Euro an. Perspektivisch wird die Stadt Rehau diese Fläche nutzen können, um sie für andere Flächen einzutauschen, die von städtischem Interesse sind. Es handelt sich damit um eine wichtige strategische Investition, die in dieser Größenordnung wohl auf absehbare Zeit einmalig bleiben wird.