
Wer mit Komponieren, dem Schreiben von Liedtexten oder dem Verlegen von Musik seinen Lebensunterhalt bestreitet, möchte dafür fair entlohnt werden. So wie andere auch. Deshalb gibt es das Urheberrecht. Es schützt Musikschaffende mit einem gesetzlich verankerten Recht auf angemessene Vergütung, wenn ihre Werke öffentlich genutzt werden. Diese Vergütung ist Ihr Beitrag.
Für Ihre private Party brauchen Sie natürlich keine Lizenz. Anders verhält es sich, wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen. Darunter fallen Events wie Abibälle, Straßenumzüge, Märkte im Freien u. v. m.
Öffentlich sind Veranstaltungen in der Regel, wenn sie auch Menschen besuchen können, die keine persönliche Beziehung zum Veranstalter haben. Deshalb sprechen Flyer, Plakate, Online-Werbung oder Eintrittskarten für eine öffentliche Veranstaltung. Persönliche Einladungen deuten auf eine private Feier hin.
Ihre Anmeldung ist im Voraus anzumelden! Eine feste Vorgabe gibt es zwar nicht, es ist aber zu empfehlen: Je früher, desto besser! So könnten bei Bedarf noch offene Punkte geklärt werden. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Veranstaltung anmelden, bevor sie stattfindet.
Bei Livemusik ist eine Setlist einzureichen!
Wird auf Ihrer Veranstaltung Livemusik gespielt, ist spätestens 6 Wochen danach eine Setlist einzureichen. Nur mit Hilfe dieser Titelliste können die Einnahmen an die Urheberinnen und Urheber der gespielten Werke ausgeschüttet werden. Reichen Sie die Setlist im GEMA Onlineportal mit dem Service Meine Setlists ein. Als Veranstalter können Sie die Setlist-Meldung auch an die Musiker delegieren.

Musik nutzen und bei der GEMA anmelden
Weitere Informationen auf der Seite der GEMA.