Kommunalwahl am 8. März

Die Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl werden zwischen dem 02.02.2026 und dem 14.02.2026 zugestellt. Sollten Sie bis zum 14.02.2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit unserem Wahlamt (Herrn Frank Rameckers, Zimmer-Nr.: 006, 09283/20-41, frank.rameckers@rehau.bayern) in Verbindung. Falls Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, können Sie trotzdem wählen. Bitte nehmen Sie dann Ihren Personalausweis oder Reisepass mit ins Wahllokal.

Beantragung von Briefwahlunterlagen
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist frühestens ab dem 09.02.2026 über unsere Homepage möglich. Nach Zugang der Wahlbenachrichtigungen können Sie dann auch mit der auf der Rückreite ausgefüllten Wahlbenachrichtigung Ihre Briefwahlunterlagen schriftlich oder persönlich im Rathaus (Zimmer 005) beantragen. Auf der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein QR-Code, welchen Sie einscannen und die Briefwahlunterlagen online beantragen können. Wir weisen darauf hin, dass aufgrund einer neuen gesetzlichen Regelung die Ausstellung von Briewahlunterlagen erst ab dem 16.02.2026 möglich ist. Am Freitag, 06.03.2026, ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen bis 15.00 Uhr möglich. Am darauffolgenden Samstag werden Briefwahlunterlagen nur noch in Notfällen ausgestellt, wenn der Wahlberechtigte aufgrund einer nachgewiesenen kurzfristig eingetretenen Verhinderung (z.B. Erkrankung) nicht persönlich an der Wahl teilnehmen kann. 

Erweiterte Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamts
Anlässlich der Kommunalwahl erweitert das Einwohnermeldeamt der Stadt Rehau die Öffnungszeiten, zusätzlich zu den bekannten Öffnungszeiten: Am Freitag, 06.03.2026, ist zusätzlich von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und am Samstag, den 07.03.2026, von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Außerdem weisen wir darauf hin, dass Personen, die aufgrund beruflicher Verhinderung zu den üblichen Öffnungszeiten nicht ins Einwohnermeldeamt kommen können, zu den oben genannten Zeiten die Möglichkeit haben ihre Amtsgeschäfte zu erledigen.

Einwohnermeldeamt nach Wahl am Montag geschlossen
Außerdem weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass das Einwohnermeldeamt und das Standesamt am Montag nach der Kommunalwahl (09.03.2026) wegen umfangreicher Nacharbeiten geschlossen sind. Die genannten Ämter sind ab Dienstag, 10.03.2026, wieder für die Bevölkerung geöffnet. Um Verständnis wird gebeten.


Das Wahlverfahren

Das Wahlverfahren der Kommunalwahl im März 2026 ist etwas kompliziert. Daher geben wir Ihnen hier die wichtigsten Informationen, sodass hoffentlich möglichst wenige ungültige Stimmzettel abgegeben werden. 

Sie erhalten insgesamt vier Stimmzettel, mit welchen Sie den 1. Bürgermeister von Rehau, die Stadtratsmitglieder von Rehau, den Landrat des Landkreises Hof sowie die Kreistags-Mitglieder des Landkreises Hof für die nächste Amtsperiode (bis 2032) wählen. 

Landratswahl

Bei der Landratswahl haben Sie nur eine Stimme. Sie dürfen auf Ihrem Stimmzettel, auf welchem mehrere Personen aufgeführt sind, nur ein Kreuz machen.

Bürgermeisterwahl

Auch bei der Bürgermeisterwahl haben Sie nur eine Stimme. Nachdem es in Rehau nur einen Kandidaten gibt, haben Sie die Möglichkeit eine andere Person zu wählen, indem Sie eine wählbare Person handschriftlich auf Ihrem Stimmzettel eintragen. Dazu notieren Sie deren Vor- und Zunamen sowie Beruf auf dem Stimmzettel.
⇒ Als Bürgermeister von Rehau darf jeder deutsche Staats-Bürger, der mindestens 18 Jahre alt ist, gewählt werden. 

Stadtrats- und Kreistagswahl

Für die Wahl der Mitglieder des Rehauer Stadtrats haben Sie maximal 20 Stimmen, für die Mitglieder des Kreistags des Landkreises Hof maximal 60 Stimmen. (Sie dürfen auch weniger Stimmen abgeben, "verschenken" diese aber damit.)
Jeder Wähler hat die Möglichkeit eine Liste (mehrere Listenkreuze sind nicht möglich!) anzukreuzen und/oder einzelnen Bewerbern bis zu drei Stimmen zu geben. Auch, wenn ein Bewerber mehrfach aufgeführt ist, kann dieser nicht mehr als drei Stimmen erhalten. 

Grundsätzlich haben sie drei Möglichkeiten zu wählen:
1. Sie können ein Listen-Kreuz machen. Dafür kreuzen Sie den Kreis links neben dem Partei-Namen an. Damit wählen Sie jede Person von der Liste. Die Stimmen werden von oben nach unten gezählt. Wenn jemand mehrfach aufgeführt ist, bekommt dieser auch mehrere Stimmen. Wenn Sie eine Person von der Liste nicht wählen wollen, dann können sie deren Namen einfach durchstreichen. Das ist natürlich bei mehreren Personen möglich. (Wenn Sie jemanden durchstreichen ohne die Liste angekreuzt zu haben, hat das keinerlei Auswirkung auf Ihre Stimmabgabe.)
2. Sie vergeben Ihre Stimmen an einzelne Personen. Dazu können Sie jeder Person eine, zwei oder sogar drei Stimmen geben. Dazu schreiben Sie einfach die Zahl (1, 2 oder 3) neben den Namen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie Personen maximal 3 Stimmen geben, auch wenn diese doppelt oder sogar dreifach aufgeführt sind. Außerdem müssen Sie unbedingt darauf achten, die Gesamtzahl der Stimmen nicht zu überschreiten, sonst wird Ihr kompletter Stimmzettel ungültig!
3. Sie können Ihr Listen-Kreuz natürlich auch mit der Einzel-Stimm-Vergabe kombinieren. Bitte beachten Sie, dass Stimmen an einzelne Kandidaten immer Vorrang gegenüber einem Listenkreuz haben. Das bedeutet, wenn Sie bei der Stadtratswahl bereits 15 von 20 Stimmen einzeln vergeben haben und ein Listenkreuz gesetzt haben, vergeben Sie mit diesem Listenkreuz lediglich die übrigen 5 Stimmen für die ersten 5 Kandidaten auf dieser Liste (insofern Sie Kandidaten davon noch keine Einzelstimmen zugewiesen haben).

Für die Wahl der Mitglieder des Rehauer Stadtrats haben wir Ihnen einen interaktiven Stimmzettel erstellt, welchen Sie schon heute online ausfüllen können, um sich mit dem Verfahren vertraut zu machen: Interaktiver Probe-Stimmzettel für die Stadtratswahl Rehau 2026

Wahlauszählung

Am 8. März ab 18 Uhr werden die Stimmen in den Wahllokalen ausgezählt. Eine Verlinkung zu den Wahlergebnissen für Rehau werden wir Ihnen auf der Homepage der Stadt Rehau bereitstellen.

Mögliche Stichwahl

Um als Landrat oder Bürgermeister gewählt zu werden, braucht jeweils ein Kandidat mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen. Schafft das keiner, würde es zu einer Stich-Wahl am 22. März 2026 kommen. 


Für Fragen zum Wahlrecht oder für alle anderen Fragen rund um die Kommunalwahl steht das Wahlamt der Stadt Rehau (Tel.: 09283/20-41) Ihnen gerne zur Verfügung.