Kommunalwahl am 8. März 2026

Das Wahlverfahren der Kommunalwahl im März 2026 ist etwas kompliziert. Daher geben wir Ihnen hier die wichtigsten Informationen, sodass hoffentlich möglichst wenige ungültige Stimmzettel abgegeben werden. Neben dem Bürgermeister und dem Rehauer Stadtrat wird auch der Kreistag des Landkreises Hof sowie der Landrat neu gewählt.

Wahl des Stadtrats und des Kreistags
Jeder Wähler hat die Möglichkeit entweder eine Liste anzukreuzen oder einem einzelnen Bewerber bis zu drei Stimmen zu geben. Auch, wenn ein Bewerber mehrfach aufgeführt ist, kann dieser nicht mehr als drei Stimmen erhalten. Es ist also folglich nicht möglich einem dreifach aufgeführten Kandidaten dreimal drei Stimmen zu geben. Es ist besonders darauf zu achten, dass insgesamt bei der Wahl des Stadtrats nicht mehr als 20 bzw. bei der Wahl des Kreistags nicht mehr als 60 Stimmen vergeben werden.

Die Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl werden zwischen dem 02.02.2026 und dem 14.02.2026 zugestellt. Sollten Sie bis zum 14.02.2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit unserem Wahlamt (Herrn Frank Rameckers, Zimmer-Nr.: 006, 09283/20-41, frank.rameckers@rehau.bayern) in Verbindung. Falls Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, können Sie trotzdem wählen. Bitte nehmen Sie dann Ihren Personalausweis oder Reisepass mit ins Wahllokal.

Beantragung von Briefwahlunterlagen
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist frühestens ab dem 09.02.2026 über unsere Homepage möglich. Nach Zugang der Wahlbenachrichtigungen können Sie dann auch mit der auf der Rückreite ausgefüllten Wahlbenachrichtigung Ihre Briefwahlunterlagen schriftlich oder persönlich im Rathaus (Zimmer 005) beantragen. Wir weisen darauf hin, dass aufgrund einer neuen gesetzlichen Regelung die Ausstellung von Briewahlunterlagen erst ab dem 16.02.2026 möglich ist.
Am Freitag, 06.03.2026, ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen bis 15.00 Uhr möglich. Am darauffolgenden Samstag werden Briefwahlunterlagen nur noch in Notfällen ausgestellt, wenn der Wahlberechtigte aufgrund einer nachgewiesenen kurzfristig eingetretenen Verhinderung (z.B. Erkrankung) nicht persönlich an der Wahl teilnehmen kann. 

Erweiterte Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamts
Anlässlich der Kommunalwahl erweitert das Einwohnermeldeamt der Stadt Rehau die Öffnungszeiten, zusätzlich zu den bekannten Öffnungszeiten: Am Freitag, 06.03.2026, ist zusätzlich von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und am Samstag, den 07.03.2026, von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Da Einwohnermeldeamt ist auch am Faschingsdienstag (17.02.2026) zwischen 14:00 Uhr und 18:00 Uhr geöffnet. Außerdem weisen wir darauf hin, dass Personen, die aufgrund beruflicher Verhinderung zu den üblichen Öffnungszeiten nicht ins Einwohnermeldeamt kommen können, zu den o.g. Zeiten die Möglichkeit haben ihre Amtsgeschäfte zu erledigen.

Einwohnermeldeamt nach Wahl am Montag geschlossen
Außerdem weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass das Einwohnermeldeamt und das Standesamt am Montag nach der Kommunalwahl (09.03.2026) wegen umfangreicher Nacharbeiten geschlossen sind. Die o.g. Ämter sind ab Dienstag, 10.03.2026, wieder für die Bevölkerung geöffnet. Um Verständnis wird gebeten.

Für Fragen zum Wahlrecht oder für alle anderen Fragen rund um die Kommunalwahl steht das Wahlamt der Stadt Rehau (Tel.: 09283/20-41) gerne zur Verfügung.