Räum- und Streupflicht

Im Vergleich zu den vergangenen Jahren bringt der Winter aktuell vermehrt frostige Temperaturen und regelmäßige Schneefälle mit sich. Die Stadt Rehau möchte daher daran erinnern, dass für die Grundstückseigentümer aufgrund der Verordnung der Stadt Rehau über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter die Räum- und Streupflicht für die an ihren Grundstücken vorbeiführenden Gehsteige besteht. Sofern kein Gehsteig am Grundstück entlangführt, ist ein ein Meter breiter Streifen für Fußgänger zu räumen. Die Räumung muss unter der Woche bis 7.00 Uhr, am Wochenende bis 8.00 Uhr erfolgt sein. Es werden leider vermehrt Gehsteige im Stadtgebiet nicht ordnungsgemäß geräumt, so dass Behinderungen bzw. Gefährdungen für Fußgänger entstehen. Die nicht ordnungsgemäße Durchführung der Winterdienstarbeiten stellt eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern geahndet werden kann, dar.