Sanierungsgebiet VI + VII förmlich festgesetzt

Grundlage dafür sind die vorbereitenden städtebaulichen Untersuchungen in Verbindung mit dem Stadtentwicklungskonzept.

In den Sanierungsgebieten können Vorhaben mit Mitteln aus den Städtebauförderungsprogrammen unterstützt werden. Hier kann das umfassende Sanierungsprogramm für größere Projekte genutzt werden. Zuschussfähig sind dabei die nichtrentierlichen Kosten. Das ist ein umfangreiches Verfahren, das in enger Abstimmung mit dem planenden Architekten von der Stadtverwaltung begleitet wird.

Weiterhin können in den Sanierungsgebieten die kommunalen Förderprogramme genutzt werden. Das ist zum einen das Fassadengestaltungsprogramm und zum anderen das Wohnraum-Modernisierungsprogramm. Hier können Zuschüsse bis zu jeweils bis zu 100.000,00 € gewährt werden, die sich wie folgt berechnen:
Auf die anrechenbaren Kosten, das sind die Bauwerkskosten, werden pauschal 30 % Zuschuss gewährt bis zur Förderobergrenze.

Die Förderung soll der Erhaltung und Aufwertung des Ortsbildes und der Gebäude dienen. Grundlage dafür sind die Gestaltungsrichtlinien der Stadt Rehau.

Auch diese Programme erfordern die enge Abstimmung mit der Stadt Rehau. Die Bauherren werden wie in den andren Sanierungsgebieten umfassend und zielgerichtet beraten und begleitet.

Zuständig für die Betreuung im Rahmen der Städtebauförderung sind:
Herr Dominik Gierth, gestalterisch-technischer Bereich, Tel.Nr. 09283/20-54
Frau Simone Gross, Fördermittel finanztechnischer Bereich, Tel.Nr. 09283/20-32

1. Bürgermeister Abraham freut sich, dass weitere Bereiche der Innenstadt in den Genuss der Förderung kommen und wünscht sich eine rege Inanspruchnahme der Förderprogramme durch die Eigentümer und Bauherren.