
Die Stadt Rehau fördert in den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten die gesamtheitliche Erneuerung und Instandsetzung von Fassaden, Dächern und Außenanlagen, die Beseitigung von gestalterischen Missständen und bei leerstehenden Gebäuden zusätzlich den Innenausbau zur Wohnraum- oder Geschäftsraumschaffung.
Im Regelfall kann bei förderfähigen Maßnahmen ein Zuschuss von bis zu 30 Prozent der belegten förderfähigen Aufwendungen gewährt werden.
Vor Beginn der Baumaßnahme und der Vorbereitung der baulichen Maßnahme ist bei der Stadt Rehau ein formloser Antrag auf Förderung einzureichen. Die geplante Baumaßnahme darf erst nach der Bewilligung bzw. nach Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn durch die Stadt Rehau begonnen werden.
Die genauen Förderbedingungen wurden per Satzung festgelegt.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.