Führerscheinumtausch

Ab sofort müssen nicht nur Inhaber alter Papierführerscheine (grau oder rosa), sondern auch Besitzerinnen früher Kartenführerscheine aktiv werden müssen. Hintergrund ist die bundesweit geltende Pflicht zum stufenweisen Führerscheinumtausch, mit der eine EU-Vorgabe zur Erhöhung des Fälschungsschutzes umgesetzt wird.

Wichtige Neuerung:
Alle Bürgerinnen und Bürger, deren Kartenführerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, müssen diesen bis spätestens 19. Januar 2026 umtauschen.
Auch Inhaber von Papierführerscheinen, deren Umtauschfristen bereits verstrichen sind, werden dringend gebeten, sich umgehend zu melden und den Antrag zu stellen.
Alle vor 1953 Geborenen müssen ihren Führerschein – egal ob Karte oder Papier – erst bis 2033 umtauschen.

Hintergrund zur Umtauschpflicht
Seit 2013 werden Führerscheine nur noch für 15 Jahre gültig ausgestellt. Auch ältere, früher unbefristete Führerscheine müssen deshalb nach und nach erneuert werden.
Für Papierführerscheine ist das Geburtsjahr entscheidend, für Kartenführerscheine das Ausstellungsjahr.

Benötigte Unterlagen
Für den Umtausch sind erforderlich:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild,
  • eine Kopie des bisherigen Führerscheins.

Optional besteht die Möglichkeit des Direktversands an die Wohnadresse. Dafür muss der alte Führerschein zusammen mit dem Antrag eingesendet werden – eine persönliche Abholung entfällt dann.

Wo kann der Antrag gestellt werden?

Kosten und Bearbeitungszeiten

Die Gebühren liegen – je nach Führerscheinart – zwischen 20 und 30 Euro.
Aufgrund der erhöhten Zahl an Anträgen kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Sobald der neue Führerschein abholbereit ist, erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung.

Der Landkreis Hof appelliert an alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die Fristen unbedingt einzuhalten und den Führerschein rechtzeitig umzutauschen.