Mit einer neuen gesetzlichen Regelung, die seit dem 01. Juni 2025 in Kraft getreten ist, entfällt für bestimmte Veranstaltungen die bisher erforderliche Gestattung (Schankerlaubnis). Die Stadt Rehau setzt diese Vorgabe ab sofort um und vereinfacht so Verwaltungsabläufe für Vereine sowie Veranstalter.
Künftig ist keine Gestattung mehr nötig, wenn eine Veranstaltung mindestens zwei Wochen vorher beim Ordnungsamt der Stadt Rehau angezeigt wird und der Veranstalter bereits in der Vergangenheit eine Veranstaltung gleicher Art durchgeführt hat.
In diesen Fällen reicht die rechtzeitige Anzeige der Veranstaltung aus, eine formelle Gestattung wird nicht mehr ausgestellt.
Allerdings gilt: Wird die Frist nicht eingehalten oder handelt es sich um eine erstmalige oder neue Veranstaltungsform, bleibt es bei der bisherigen Regelung. In diesen Fällen ist weiterhin eine Gestattung erforderlich, welche gebührenpflichtig bleibt.
Auch wenn keine Gestattung mehr notwendig ist, prüft die Stadtverwaltung wie bisher die sicherheitsrechtlichen Rahmenbedingungen. Sollte eine Anordnung erforderlich sein, wird ein entsprechender Bescheid erlassen. In solchen Fällen wird eine Bearbeitungsgebühr fällig.
Liegen keine sicherheitsrechtlichen Bedenken vor, wird die Veranstaltung lediglich zur Information an die zuständigen Stellen (z. B. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste) weitergeleitet. Eine Gebühr fällt hierfür nicht an.
Für Rückfragen oder weiterführende Informationen steht Ihnen Herr Sarianidis unter der 09283/20-43 oder Georgios.Sarianidis@rehau.bayern zur Verfügung.