Aufgrund der wesentlich zu geringen Niederschlagsmengen in den vergangenen Wochen und der anhaltenden hohen Temperaturen liegen die derzeitigen Abflüsse an den Gewässern deutlich unterhalb des mittleren Niedrigwasserabflusses (MNQ). Auch die lokalen Starkniederschlagsereignisse um den 20.06.26 haben an man-chen Gewässern nur für einen kurzzeitigen Anstieg des Abflusses geführt. Vor al-lem an kleineren Bächen und in den Oberläufen ist mit weiter sinkenden Pegelstän-den bis hin zu einer Austrocknung zu rechnen. Die derzeit herrschende Hitzewelle wird zum Wochenende ihren Höhepunkt erreichen. Eine Entspannung der Situation ist nicht in Sicht. Insgesamt muss weiterhin mit tendenziell sinkenden Pegelständen und einer Verschärfung der NW-Situation (auch in Form trockenfallender Gewäs-serabschnitte) gerechnet werden.
Für die ökologische Funktionsfähigkeit von Bächen und Flüssen ist eine ausrei-chende Wasserführung entscheidend. Wasserentnahmen verursachen für die oh-nehin stark durch die steigenden Wassertemperaturen und die geringere Sauer-stoffverfügbarkeit beeinträchtigten Organismen zusätzlichen Stress und haben da-mit erhebliche negative Auswirkungen auf die Gewässerökosysteme.
Nach der Wassergesetzgebung sind im Regelfall Wasserentnahmen auch im Rah-men des Gemein- oder Anliegergebrauchs grundsätzlich nur solange zulässig, so-weit erhebliche Beeinträchtigungen des Gewässers und seiner Ufer sowie der Tier- und Pflanzenwelt nicht zu erwarten sind. Daher darf bei nicht ausreichender Wasserführung vor allem aus kleineren Gewässern Dritter Ordnung in der ge-gebenen Trockenperiode regelmäßig kein Wasser entnommen werden. Was-serentnahmen mittels Pumpe bedürfen grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
Beim Vorliegen einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Wasserentnahme ist auf eine Mindestwasserführung im Gewässer zu achten (Hier sind die Festsetzungen des jeweiligen Bescheids zu beachten!).
Für den Landkreis Hof wird für die Einzugsgebiete von Zinnbach, Mähringsbach und Höll-bach auf das geltende Entnahmeverbot zum Schutz der Flussperlmuschel (Allgemeinverfü-gung des Landratsamtes Hof vom 12.08.2020) hingewiesen.
Unter www.nid.bayern.de bzw. https://www.gkd.bayern.de/de/ können aktuelle Wasser-stände an größeren Gewässern abgefragt werden.
