Mit dem neuen Online-Service lassen sich An- und Ummeldungen sicher und unabhängig von den Öffnungszeiten durchführen. Das spart Zeit und Wege und erleichtert die Erledigung vieler Anliegen von zu Hause aus. Nachfolgend erfahren Sie, was dafür zu tun ist:
Voraussetzungen
Um sich online an- oder umzumelden, benötigen Sie einen gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion inklusive PIN oder eine eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Außerdem brauchen Sie ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät sowie die AusweisApp (mindestens Version 2.3.0) für Ihr Smartphone oder Ihren Computer. Wenn Sie nicht selbst Eigentümer der Wohnung sind benötigen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters, die Sie hochladen müssen.
Ablauf
Unter folgendem Link starten Sie den An- oder Ummeldevorgang:
https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/EWA
Für die Nutzung der elektronischen Anmeldung müssen Sie sich zunächst im Online-Dienst über ein BayernID- oder BundID-Konto mit Ihrem Personalausweis oder als EU-Bürger mit Ihrer eID-Karte identifizieren. Ein entsprechendes Konto müssen Sie vorher anlegen.
Anschließend werden Ihnen die über Sie bei der bisherigen Meldebehörde gespeicherten Daten angezeigt. Ehegatten und Kinder, die unter derselben Anschrift gemeldet sind, werden ebenfalls angezeigt. Sie können auswählen, ob diese ebenfalls mitumziehen und entsprechend mitanzumelden sind.
Als nächsten Schritt ergänzen Sie die Daten um die neue Anschrift, das Ein- und Auszugsdatum sowie die Angaben zum Wohnungsgeber (und ggf. Eigentümer) Ihrer neuen Wohnung und laden die Wohnungsgeberbestätigung hoch.
Bei einer geringen Anzahl von Fällen wird zur Stichprobe ein Bestätigungscode per Post an die neue Anschrift verschickt, um die Anschrift zu verifizieren. Sollte dies der Fall sein, melden Sie sich erneut im Online-Dienst an und geben Sie den Bestätigungscode ein, um die Anmeldung abzuschließen.
In der Regel steht einige Tage später im Online-Dienst eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung mit elektronischem und visuellem Siegel (ähnlich QR-Code) für Sie bereit.
Nach Abschluss der elektronischen Anmeldung müssen Sie noch Ihren Personalausweis und (falls vorhanden) Reisepass oder Ihre eID-Karte um die neue Anschrift bzw. den neuen Wohnort aktualisieren. Dies gilt ebenso für die Personalausweise und (falls vorhanden) Reisepässe oder eID-Karten der im Zuge der elektronischen Anmeldung mitangemeldeten Familienangehörigen.
Hierfür müssen Sie sich erneut mit Ihrem Personalausweis oder eID-Karte identifizieren, damit im Anschluss der Online-Dienst die neue Adresse auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte speichert. Dies ist mit Hilfe der auf der Vorderseite des Personalausweises und der eID-Karte rechts neben dem Gültigkeitsdatum aufgebrachten sechsstelligen Card-Access-Number (CAN) möglich.
Zusätzlich erhalten Sie und die ggf. mitangemeldeten Familienangehörigen jeweils einen Adressaufkleber/Wohnortaufkleber per Post, der entsprechend der mitübersandten Anleitung auf dem Personalausweis und (falls vorhanden) Reisepass aufzubringen ist.
Sollte bei der elektronischen Anmeldung oder der anschließenden Aktualisierung der Ausweisdokumente das Verfahren aus technischen Gründen abgebrochen werden oder die Meldebehörde die elektronische Anmeldung im Laufe der Überprüfung abbrechen, erhalten Sie hierüber eine Benachrichtigung. Bitte melden Sie sich in diesem Fall persönlich beim Einwohnermeldeamt der Stadt Rehau zum Abschluss der Anmeldung und zur Aktualisierung Ihrer Dokumente (Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte).
Falls Sie Fragen zum Ablauf haben oder es während der Anmeldung zu Problemen kommt, können Sie sich gerne telefonisch (09283/20-42) oder per E-Mail (einwohneramt@rehau.bayern) an das Einwohnermeldeamt der Stadt Rehau wenden.
Unter Behördengang-Online finden Sie alle Online-Angebote, die Sie bei der Stadt Rehau nutzen können.
